Arbeitsrecht
Das österreichische Arbeitsrecht ist in Teilen dem öffentlichen Recht, in überwiegenden Teilen dem Privatrecht zuzuordnen und ist in unterschiedlichen Rechtsquellen verankert. Diese Rechtsquellen sind dem Stufenbau der Rechtsordnung unterworfen, was bedeutet, dass im Stufenbau nachgeordnete Bestimmungen den voranstehenden nicht widersprechen dürfen. Dies wiederum bedeutet, dass die rangtiefere Norm günstigere Bestimmungen vorzusehen hat als die ranghöhere Norm. Man spricht in einem solchen Fall vom so genannten „Günstigkeitsprinzip“.
Anhand der nachstehenden Tabelle wird der Stufenbau der Rechtsordnung dargestellt:
