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Günter Dorfmeister | Praxiswissen | Fachbeitrag

Gesundheitseinrichtungen als Betriebe und Organisationen

Der Produktionsfaktor Arbeit ist im Gesundheitsbereich von besonderer Bedeutung, da der Betriebsprozess wesentlich vom Personal, den Teams getragen werden. Betrachtet man zB die Kostenstruktur der österreichischen Krankenanstalten, so macht der Anteil der Personalkosten einen großen Anteil, rund um 60 % der jährlichen Betriebskosten aus. Schon daraus ergibt sich die zwingende Notwendigkeit nach einem optimalen Einsatz der Arbeitsleistung als Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit des Krankenhausbetriebes sowie anderer Gesundheitseinrichtungen.

Die aktuelle Diskussion und Evaluierung der Ausbildung in den österreichischen Gesundheits- und Krankenpflegeberufen (vgl Rottenhofer, Rappold, etal, 2012) hat uns veranlasst, das beispielhaft mittels einer Arbeitsanalyse darzustellen und so anzulegen, dass die einzelnen Rollen und Berufsgruppen analysiert werden können.

Arten von Betrieben – „erwerbs-, versus bedarfswirtschaftlich“

Als Betrieb wird eine organisatorische, wirtschaftliche und üblicherweise räumliche Einheit von Menschen, Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen sowie der notwendigen Arbeitsmittel verstanden. Unternehmen und Betriebe werden häufig als identisch angesehen, Unternehmen als Einheit können aber auch aus mehreren Betrieben bestehen.

  • Das Ziel erwerbswirtschaftlich orientierter Betriebe besteht in der Gewinnerzielung/-maximierung. Auf der Grundlage der gegebenen Marktsituation und durch Ausnützen von Marktchancen wird das wirtschaftliche Programm des Betriebes bestimmt. Die Bedarfsdeckung ist gegenüber dem Gewinnstreben nachrangig, das Leistungsprogramm wird nach den Möglichkeiten der Gewinnerzielung ausgerichtet. Diese Betriebe werden auch als Profit-Organisationen bezeichnet.
  • Oberstes Ziel der bedarfswirtschaftlich orientierten Betriebe ist die Bedarfsdeckung. Die Gewährleistung eines Versorgungszustandes im Sinne eines Versorgungsauftrages wie zB öffentliche Krankenanstalten, Pflegeheime, Geriatriezentren, extramurale Gesundheitseinrichtungen, wobei die Erzielung eines Überschusses nachrangig ist. Gegebenenfalls muss der Träger des Betriebes/Unternehmens, zumeist sind dies Gebietskörperschaften (Bund, Länder, Gemeinden), den Betriebsabgang („Verluste“) abdecken. Deshalb spricht man bei diesen Betrieben auch von Non-profit-Organisationen (NPO; vgl Badelt, 1997).

Betriebsprozess von Gesundheitseinrichtungen

Der Betriebsprozess von Gesundheitseinrichtungen (zB Krankenhaus) ergibt sich aus mehreren Faktoren: der menschlichen Arbeitsleistung, Sachgütern und Betriebsmitteln. Diese Elementar- oder Produktionsfaktoren müssen von den so genannten dispositiven Faktoren geplant organisiert und kontrolliert werden. Unter dispositiven Faktoren sind die Krankenhausleitung, also das Management (zB kollegiale Führung) und die Organe des Rechtsträgers (Eigentümers) zu verstehen. Deren Aufgabe ist es, durch die Ziel- und Leistungsplanung sowie die Funktionsrahmen- und Raumplanung, den Rahmen des Wirkens zu definieren (finanzielle Mittel, …). In einem Betriebsprozess ist der Einsatz von Produktivfaktoren oder auch Input genannt notwendig, um überhaupt eine Leistung erbringen zu können (diese, auch als Wertschöpfung zu bezeichnende Leistung, ist der Behandlungs-, Pflegeprozess von Patientinnen und Patienten).

Leistung eines Gesundheitsbetiebes

Die Leistung eines Gesundheitsbetriebes zu messen, zB eines Krankenhauses, gestaltet sich differenziert. Indikatoren für Leistung, auch Output oder Outcome genannt, sind beispielsweise Pflegetage, (Betten-)Auslastung, Anzahl der medizinischen Einzelleistungen wie zB Operationen, Röntgen-, Laboruntersuchungen, die Patientenfrequenz in Ambulanzen. Letztlich sollte das Bestreben nicht nur in die Richtung gehen, eine bestimmte Anzahl von Leistungseinheiten zu produzieren, sondern den Gesundheitszustand von Patienten positiv zu beeinflussen. Die Leistungserstellung und -erbringung ist auch von anderen Faktoren abhängig, wie zB durch die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und Rechtsnormen, die öffentliche Meinung und durch Vereinbarungen mit Interessen(Personal-)vertretungen.