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Dokument-ID: 338314
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Kategorie A
Diese erfordert nach § 15a Abs 1 Z 1 MRG neben der Brauchbarkeit eine Mindestnutzfläche von 30 m². Weiters muss die Wohnung zumindest aus Zimmer, Vorraum, Küche oder Kochnische, Bad oder Duschnische sowie einem WC im Wohnungsverband bestehen. Sie muss über eine Warmwasseraufbereitung sowie eine Zentral- oder Etagenheizung oder eine gleichwertige stationäre Heizung verfügen.