Neu
Dokument-ID: 1028136
6.18 Gewährleistungsausschluss
…
Der Verkäufer leistet keinerlei Gewähr für etwaige Mängel an der Sache.
Anmerkungen:
Trotz Vorliegens eines Gewährleistungsverzichts (im Anwendungsbereich des ABGB möglich) ist Gewährleistung möglich bei Zusage von bestimmten Eigenschaften oder vorsätzlichem Verschweigen eines Mangels. Durch einen solchen Verzicht wird die Anfechtung des Vertrages wegen Irrtums nicht ausgeschlossen.