10.1 Risikoanalyse gem §§ 8a ff RAO
Risikoanalyse gem §§ 8a ff RAO
Die Kanzlei Mag. Simon Sonnenschein verpflichtet sich zur umfassenden Geldwäsche-Compliance und zur Einhaltung sämtlicher nationaler und internationaler berufsrechtlichen Vorgaben.
Die vorliegende Risikoanalyse hat den Zweck unter Berücksichtigung der individuellen Situation der Kanzlei die Erhebung von Risiken und Gefahren in Bezug auf die Einbeziehung der Kanzlei in Aktivitäten im Zusammenhang mit Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung oder der Nichtumsetzung und Umgehung gezielter finanzieller Sanktionen im Zusammenhang mit Proliferationsfinanzierung dienen. Aufgrund dieser Risikoanalyse werden Strategien und Verfahren zur Erfüllung der Pflichten des Rechtsanwalts im Rahmen der Bekämpfung von Geldwäsche (§ 165 StGB) oder Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB).
Der Rechtsanwalt hat diese Risikoanalyse in Bezug auf seine Risiken geprüft, erstellt und bestätigt, dass sie seine spezifischen Risiken abdeckt.
Diese Risikoanalyse wird in regelmäßigen Abständen und auch anlassbezogen überprüft und allenfalls aktualisiert.
I. Bereich Kanzlei- und Mitarbeiterstruktur
1. Kanzleistruktur
Mitarbeiter: 1 Rechtsanwalt, 1 Assistentin