10.1 Einleitung
Die Straßenreinigung stellt eine intensive betriebliche Erhaltungstätigkeit dar, die einen wesentlichen Einfluss auf die Verkehrssicherheit und die Umwelt hat. Die gesetzlichen Grundlagen und Verordnungen hierfür sind im Kapitel 2 beschrieben (zB § 1319a ABGB). Es sei jedoch an dieser Stelle angemerkt, dass unter Bezugnahme auf lokale Verordnungen auch die Verpflichtungen zur Reinigung von Verkehrsflächen außerhalb der Zuständigkeiten der Straßenverwaltungen liegen können (Gehsteigreinigungsverpflichtung für Anrainer von Liegenschaften, Verpflichtungen von Eigentümern von Straßen oder Verpflichtungen von Grundeigentümern).