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Dokument-ID: 1251420
1.4.1 Treuhandvereinbarung Liegenschaftskaufvertrag
An den Vertragserrichter als Treuhänder ergeht der von beiden Seiten unwiderrufliche Auftrag, den oben erwähnten Barkaufpreis zunächst zur Lastenfreistellung der unter … angeführten Belastungen und zur Abfuhr der Immobilienertragsteuer gemäß den §§ 30 ff EStG zu verwenden, sofern eine solche anfällt, und den Restkaufpreis an den Verkäufer zur Auszahlung zu bringen, sobald folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind: