11.2.6 Vertragsklausel für Mitwirkende
Dieses Kapitel wird mit den aktuellen Bestimmungen überarbeitet, sobald Veranstaltungen wieder möglich sind.
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Den Anweisungen des COVID-19-Beauftragten, die zur Umsetzung des ausgearbeiteten COVID-19-Präventionskonzepts dienen, ist Folge zu leisten. Die Nichtbefolgung dieser Anweisungen trotz Aufforderung zur Einhaltung derselben nach einem wahrgenommenen Verstoß dagegen ist ein wichtiger Grund zur sofortigen Auflösung des Vertragsverhältnisses.