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Dokument-ID: 252760
2.1 Grundlagen
Allgemeines
Ziel des Vertrages
Mit einem Designlizenzvertrag ermöglicht der Lizenzgeber – in aller Regel ein freischaffender Produktdesigner – dem Lizenznehmer die Herstellung und den Vertrieb von Produkten, die unter Verwendung des lizenzierten Designs hergestellt werden.