2.5 All-in-Vereinbarung/Überstundenpauschale
Definition
Unter All-In-Verträgen sind Vereinbarungen zu verstehen, die für sämtliche Arbeitsleistungen ein Gesamtentgelt vorsehen. Mit einem All-in-Gehalt • [Fußnote: ZAS 2015/19 105-113 (Gleißner, Burger, Schrank, Risak, Kohlbacher).] werden nicht nur die gesetzlich bzw kollektivvertraglich normierten Arbeitsstunden, sondern auch sämtliche Mehrarbeit, Überstunden, evtl auch Reisezeiten, Bereitschaftszeiten, Rufbereitschaften und mitunter sogar Aufwandsentschädigungen usw abgegolten.