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Wohnungseigentumsgesetz 1975 (WEG 1975)
- § 1. Begriff
- § 2. Recht und Titel zum Erwerb des Wohnungseigentums
- § 3. Mindestanteil
- § 4. Antragsberechtigung; Ausgleichspflicht
- § 5. Nutzwert
- § 6. Nutzfläche
- § 7. Verbindung mit dem Mindestanteil
- § 8. Unteilbarkeit
- § 9. Gemeinsames Wohnungseigentum von Ehegatten
- § 10. Wohnungseigentum der Ehegatten im Todesfall
- § 11. Wohnungseigentum der Ehegatten bei Nichtigerklärung, Aufhebung oder Scheidung der Ehe
- § 12. Einverleibung des Wohnungseigentums
- § 13. Verwaltung der im Wohnungseigentum stehenden Wohnung oder sonstigen Räumlichkeit
- § 13a. Beteiligung eines Miteigentümers an der Verwaltung
- § 13b. Mitwirkungsbefugnisse und Willensbildung der Miteigentümer
- § 13c. Wohnungseigentümergemeinschaft
- § 14. Verwaltung der Liegenschaft
- § 15. Benützungsregelung
- § 16. Rücklage
- § 17. Aufgaben und Befugnisse des Verwalters
- § 18. Kündigung der Verwaltung
- § 19. Aufwendungen
- § 20. Erträgnisse
- § 21. Erlöschen des Wohnungseigentums und Aufhebung der Gemeinschaft des Eigentums
- § 22. Ausschließung von Miteigentümern
- § 23. Wohnungseigentumsbewerber und Wohnungseigentumsorganisatoren
- § 24. Rechtsunwirksame Vereinbarungen
- § 24a. Grundbücherliche Sicherung des Wohnungseigentumsbewerbers
- § 24b. Zustimmung zur Nachfinanzierung
- § 24c. Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum
- § 25. Klage auf Einverleibung des Eigentumsrechts
- § 25a. Zustimmung zur Sanierung
- § 26. Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
- § 27. Gerichtsgebühren
- § 28. Inkrafttreten
- § 29. Außerkrafttreten, Übergang
- § 30. Vollziehung