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Ihre Suche nach "§ 14 mrg" lieferte 4 Ergebnisse.
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Kündigungsgrund – wichtige Kündigungsgründe nach § 30 MRG
DEMODer Vermieter kann dem Mieter im Teil- sowie Vollanwendungsbereich des MRG im Rahmen der ordentlichen Kündigung jedoch nur bei Vorliegen wichtiger Gründe gem § 30 MRG kündigen.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 382946 -
Gerichtliche Aufkündigung wegen Abbruchreife des Hauses (§ 30 Abs 2 Z 14 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen Abbruchreife des Hauses, da die ordnungsgemäße Erhaltung des Miethauses aus den Hauptmietzinsen nicht sichergestellt werden können. Ein Ersatzobjekt wird bereitgestellt.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878267 -
Tod des Mieters
Dieser Beitrag behandelt die Auswirkungen des Todes des Mieters auf das zwischen ihnen bestehende Mietverhältnis und die Vorrausetzungen der Weiterführung oder einer dadurch möglichen Kündigung dieses Verhältnisses .Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 275903 -
Untergang des Bestandobjektes
Geht das Bestandobjekt unter, so führt dies sowohl gem ABGB als auch gem MRG prinzipiell zur Auflösung des Bestandvertrages. Dabei kann es sich sowohl um einen rechtlichen Untergang, als auch um eine Unzumutbarkeit der Weitervermietung handeln.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333033