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Gerichtliche Aufkündigung wegen gänzlicher Weitergabe des Mietgegenstandes (§ 30 Abs 2 Z 4 MRG)
Muster zur gerichtlichen Aufkündigung wegen gänzlicher Weitergabe des Mietgegenstandes gegen unverhältnismäßig hohe Gegenleistung oder gänzliche Leerstehung.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 881913 -
Der Räumungsvergleich aus gebührenrechtlicher Sicht
Mit einem sogenannten Räumungsvergleich kann man vereinbaren, dass der Bestandnehmer zu einem gewissen Zeitpunkt dazu verpflichtet ist, die Wohnung geräumt zu übergeben. In diesem Zusammenhang sind gebührenrechtliche Konsequenzen zu beachten.Alexander Scheer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 628192 -
Weitergaberecht
Eine Beschränkung des Weitergaberechts des Mieters an dem Mietobjekt ist nur bei Vorlage eines wichtigen Grundes zulässig. Sollte dieser keinen Bedarf mehr haben oder eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung erhalten, liegt ein Kündigungsgrund vor.Olaf Rittinger - Petra Cernochova - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277046 -
Räumungsklage
Fehlt es an vereinbarten Kündigungsterminen und -fristen, sind die subsidiären gesetzlichen Regelungen maßgeblich. In bestimmten Fällen ist auch eine – unter anderem mit einer Räumungsklage geltend zu machende – frühere Vertragsauflösung möglich.Alexander Scheer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277038 -
Nichtbenützung von Wohnungen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Wohnung nicht regelmäßig zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder der Eintrittsberechtigten verwendet wird (außer bei vorübergehender Abwesenheit zB zu Kurzwecken), kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276926 -
Nichtbenützung von Geschäftsräumen
Der Vermieter kann den Vertrag im Falle, dass die Geschäftsräumlichkeiten nicht zur bedungenen oder einer zumindest gleichwertigen geschäftlichen Betätigung regelmäßig verwendet werden, kündigen.Alexander Scheer - Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 276919 -
Kündigungsverzicht
Die Vereinbarung eines Kündigungsverzichtes ist grundsätzlich unbeschränkt wirksam. Ein Verzicht muss nicht ausdrücklich vereinbart werden, er er kann auch stillschweigend vereinbart sein oder sich aus der Absicht der Parteien ergeben.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280218 -
Aufkündigungsverfahren – Grundlagen
In den §§ 560ff ZPO ist das Aufkündigungsverfahren geregelt. Diese Bestimmungen enthalten neben formellen Bestimmungen auch materielle Normen. In weiterer Folge soll nun auf den Verfahrensablauf eingegangen werden.Alexander Scheer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277747 -
Räumungsklage wegen § 1118 ABGB
Muster einer Klage wegen § 1118 ABGB vor, mit der die Räumung der Wohnung wegen nachteiligen Gebrauchs (sammeln von Altkleidern sowie sonstigem Müll und Bauschutt).Alexander Scheer - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 878547 -
Mahnung nach § 1118 ABGB – nachteiliger Gebrauch
Hier erwartet Sie ein Muster für ein Mahnschreiben für den Fall, dass gem § 1118 ABGB ein nachteiliger Gebrauch des Mietgegenstands vorliegt.Alexander Scheer - WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 895787 -
Aufkündigungsverfahren – Ablauf
Für die Zustellung einer Aufkündigung des Bestandverhältnisses ist das Zustellgesetz anzuwenden – sie hat zu eigenen Handen zu erfolgen. Einwendungen können in Form von Schriftsätzen eingebracht oder mündlich bei Gericht zu Protokoll gegeben werden.Alexander Scheer - Iman Torabia - Stanislava Doganova - Emil Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277904