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Dokument-ID: 1077001
17.1 Typbeschreibung
Typbeschreibung für ein Untermietverhältnis über eine Geschäftsräumlichkeit im Vollanwendungsbereich des MRG
Spezifische Rechtsgrundlage
§ 2 MRG
Definition
Hauptmiete liegt vor, wenn der Mietvertrag mit dem Eigentümer oder dem dinglich oder obligatorisch berechtigten Fruchtnießer der Liegenschaft oder mit dem Mieter oder Pächter eines ganzen Hauses abgeschlossen wird. Steht der Mietgegenstand im Wohnungseigentum, so wird Hauptmiete durch den Mietvertrag mit dem Wohnungseigentümer begründet.