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Neu Dokument-ID: 491304

Christoph Kothbauer - Alexander Scheer - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

9.1 Begriffsbestimmungen im EAVG 2012

Gebäudebegriff

Als „Gebäude“ wird sowohl das Gebäude als Ganzes als auch Teile hievon, die als eigene Nutzungsobjekte existieren, bezeichnet.

Es wird auf die Konstruktion mit Dach und Wänden abgezielt, die ein Innenraumklima unter Einsatz von Energie „konditioniert“ (was zB Parkplätze und nicht beheizbare Gartenhäuschen ausschließt).

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