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Dokument-ID: 315165
3.10.3 Grundverkehrsbehörden
Der Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Ausländer in der Steiermark - Grundverkehrsbehörden
Die Grundverkehrsbehörden sind somit eigenständige Behörden. Als Geschäftsapparat ist den Grundverkehrsbezirkskommissionen die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde, der Grundverkehrslandeskommission das Amt der Landesregierung beigegeben.