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Dokument-ID: 1055024
15 Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz
Unter den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz fällt eine Reihe von Betrieben in der Baubranche, die in § 1 des Gesetzes aufgezählt werden, darunter zum Beispiel