© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1287360

Anna Sophie Dalinger | Judikatur | Leitsatz

1.55 Asbest – Keine Interessenabwägung zugunsten des Grundeigentümers bei Behandlungsaufträgen

VwGH: Der VwGH bestätigte, dass nach § 73 Abs 4 AWG 2002 Maßnahmen im öffentlichen Interesse an den ehemaligen Deponiebetreiber zu richten sind. Öffentliche Interessen sind in § 1 Abs 3 AWG 2002 definiert, insbesondere die Verhinderung von Gesundheitsgefährdungen. Aufgrund der nachgewiesenen Asbestgehalte sei die Gefahr der Freisetzung lungengängiger Fasern gegeben.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Abfallwirtschaft in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop