2.2 Zuteilung von Mülltonnen für Schrebergärten
In dieser Entscheidung klärt das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich die Frage, ob mehrere Grundstücke innerhalb einer Schrebergartenanlage zur Zuteilung von Müllbehältern zusammengefasst werden dürfen. Der Gerichtshof stellt fest, dass das NÖ Abfallwirtschaftsgesetz 1992 keine Grundlage für eine solche Zusammenfassung bietet und dass jedes Grundstück eigenständig behandelt werden muss. Die Entscheidung ist besonders relevant für die Anwendung des Abfallwirtschaftsrechts in Kleingartenanlagen, in denen mehrere Parzellen zum gleichen Verein gehören.