1.54 Fehlerhafte Bezeichnung der Behörde in der Beschwerde
Der VwGH hat in der vorliegenden Entscheidung die strenge Handhabung des Verwaltungsgerichts zur Bezeichnung der belangten Behörde relativiert. Die bisherige Praxis, wonach jede fehlerhafte Bezeichnung einer Behörde zur Unzulässigkeit der Beschwerde führt, wird durch den VwGH infrage gestellt. Es genügt, wenn aus dem Gesamtzusammenhang der Beschwerde und den beigefügten Unterlagen eindeutig hervorgeht, welche Behörde mit der Beschwerde gemeint war, auch wenn der Name der Behörde formal nicht korrekt angegeben wurde.