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Dokument-ID: 1287367
2.6 Konsenswidrige Betriebsänderung: Schließung einer Abfallbehandlungsanlage bei fehlender Genehmigung
LVwG: Eine wesentliche Änderung einer Abfallbehandlungsanlage ohne Genehmigung nach § 37 AWG 2002 ist konsenswidrig und rechtfertigt behördliche Maßnahmen nach § 62 Abs 2 AWG 2002.