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Dokument-ID: 824325
18.1 Vorvertragliche Information für Verbraucher gem § 5a KSchG und § 4 FAGG
Diese vorvertraglichen Informationen sind nur für Verbrauchergeschäfte relevant. Für Geschäftsabschlüsse mit Unternehmern müssen diese nicht erteilt werden, es sei denn, es handelt sich für den Unternehmer (Vertragspartner) um ein Gründungs- oder Vorbereitungsgeschäft.1459234768981