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Dokument-ID: 680787
3.2 Anwendungsbereich
Das FAGG gilt für Verträge, die zwischen Unternehmern und Verbrauchern über Fernabsatz und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden. Auch Datenhingabeverträge sind vom Anwendungsbereich des FAGG erfasst. Dies sind Verträge über die Bereitstellung von digitalen Leistungen gegen die Hingabe von personenbezogenen Daten des Verbrauchers.