13.10.4 OGH vom 15.04.2026, 7 Ob 41/26v: Coaching-Anbieter CopeCart darf Rücktrittsrechte nicht verweigern
Der VKI klagte im Auftrag der Arbeiterkammer Oberösterreich die CopeCart GmbH in Deutschland wegen Verletzung der Informationspflicht hinsichtlich des gesetzlichen Rücktrittsrechts sowie der systematischen Verweigerung des Rücktritts der Verbraucher:innen. Weiters wurde CopeCart wegen zwei unzulässiger Klauseln in den AGB belangt. Sowohl in erster als auch in zweiter Instanz wurde der VKI bestätigt. Nunmehr wies auch der OGH die außerordentliche Revision von CopeCart zurück und bestätigte somit die Entscheidungen der Vorinstanzen. Die belangten Praktiken und Klauseln wurden somit rechtskräftig und als unzulässig erklärt.