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Besonderer Kündigungsschutz für BR-Mitglied eines Nicht-Betriebes
Behält ein BR-Mitglied eines Nicht-Betriebs seinen Kündigungsschutz und ab wann geht ein Betrieb im Zuge einer Umgründung unter?Erwin Fuchs | News | 04.06.2024 | Dokument-ID: 1174658 -
Verschärfter Kündigungsschutz bei Pflegekarenz und -teilzeit
Seit 01.11.2023 wurden die gesetzlichen Bestimmungen bei Kündigungen im Zusammenhang mit Pflegekarenz und Pflegeteilzeit verschärft.WEKA (cva) | News | 08.04.2024 | Dokument-ID: 1166271 -
Anfechtung von Kündigungen
Das nachfolgende Schriftsatzmuster behandelt eine Anfechtung einer Kündigung, wie es in der Praxis sehr häufig geschieht.Magdalena Ferner | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1183854 -
Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer wird gelockert
Durch eine Änderung im Arbeitsverfassungsgesetz wurde der Kündigungsschutz für ältere Arbeitnehmer gelockert. Zur Anwendung kommt diese Änderung für über 50jährige Arbeitnehmer, die nach dem 30. Juni 2017 eingestellt werden.WEKA (bli) | News | 31.05.2017 | Dokument-ID: 917719 -
Besonderer Kündigungsschutz eines älteren Arbeitnehmers
In diesem Fall beschäftigt sich der OGH damit, ab wann der besondere Kündigungsschutz eines über 50-jährigen Arbeitnehmers greift und welche weiteren Umstände für eine Beurteilung der wesentlichen Interessensbeeinträchtigung ausschlaggebend sind.WEKA (mpe) | News | 07.02.2014 | Dokument-ID: 647007 -
„Doppelgleisigkeit“ des Kündigungsschutzes bei Anwendung des BEinstG auf Vertragsbedienstete?
In einem aktuellen Fall befasste sich der OGH mit der Frage, ob das Arbeits- und Sozialgericht Kündigungsgründe, die schon vom Behindertenausschuss geprüft wurden, einer neuerlichen materiellen Prüfung unterziehen darf.WEKA (epu) | News | 31.05.2017 | Dokument-ID: 919348 -
Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) – § 121. Kündigungsschutz
Vorschrift | BGBl. Nr. 563/1986 | Dokument-ID: 073461 -
Kündigungsverfahren und Kündigungsschutz
Kündigungsverfahren, die der Arbeitgeber einzuhalten hat (Massenkündigungen, Mitwirkung des Betriebsrates) und allgemeine Ausführungen zum Kündigungsschutz in Betrieben mit bzw ohne Betriebsrat umfasst dieser Fachbeitrag.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252852 -
Ab wann gilt der besondere Kündigungsschutz für begünstigte behinderte Personen?
Der OGH hatte zu entscheiden, ob die Kündigung eines begünstigten Behinderten, ohne Vorverfahren iSd BehinderteneinstellungsG rechtswirksam war. Zentrale Frage: Worauf kommt es bei der Berechnung der Fristen für den besonderen Kündigungsschutz an?WEKA (mpe) | News | 06.02.2014 | Dokument-ID: 647005 -
Besonderer Kündigungsschutz für Mitarbeiterin in Elternteilzeit bei umstrukturierungsbedingter Stilllegung des Betriebs
Die Kündigung kann gegenüber einer Arbeitnehmerin in Elternteilzeit nur dann rechtswirksam ausgesprochen werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichts eingeholt wird. Wurde der Betrieb bereits stillgelegt, entfällt dieses Erfordernis.WEKA (ato) | News | 31.05.2017 | Dokument-ID: 919334 -
Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten kommt 2018
Die Novelle (BGBl. I Nr. 153/2017) bringt eine Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten beim Kündigungsschutz und der Entgeltfortzahlung. Wann treten die Änderungen in Kraft?WEKA (bli) | News | 01.12.2017 | Dokument-ID: 969398 -
Kündigung und Entlassung: Dienstverhältnisse rechtssicher beenden
Leider unterlaufen Dienstgebern bei der Beendigung von Dienstverhältnissen immer wieder schwerwiegende rechtliche Fehler. Ansprüche des Arbeitnehmers werden falsch abgerechnet oder die formellen Rahmenbedingungen einer Kündigung nicht beachtet.Karin Zahiragic - WEKA (red) | News | 31.03.2023 | Dokument-ID: 1133780 -
Kündigung während der Karenz?
Sowohl Mütter als auch Väter genießen während der Karenz einen besonderen Kündigungsschutz. In bestimmten Fällen ist eine Kündigung dennoch gesetzlich erlaubt.WEKA (bli) | News | 02.12.2011 | Dokument-ID: 330870 -
Kündigung von Müttern und Vätern in Karenz
Mütter und unter gewissen Voraussetzungen auch Väter genießen Kündigungsschutz. Sie können nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - Gerald Gries | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242777 -
Entlassung wegen Verdachtes der Mitnahme von Arbeitsgeräten gerechtfertigt?
Als eine – bereits öfter durch kleinere Dienstpflichtverletzungen aufgefallene – Zahnärztin beschuldigt wurde, auch noch zahnärztliche Instrumente aus dem Ambulatorium entfernt zu haben, folgte prompt ihre Entlassung. Gerechtfertigt?WEKA (epu) | News | 27.07.2017 | Dokument-ID: 937261 -
Wichtige Neuerungen im MSchG und Väter-Karenzgesetz seit 01.01.2016
Durch die Novellen kommt es ua zu einem Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Fehlgeburten, einem Anspruch auf Karenz für Pflege- und Adoptiveltern sowie gleichgeschlechtliche Partnerinnen und mehr Rechten für freie Dienstnehmerinnen.WEKA (bli) | News | 27.01.2016 | Dokument-ID: 810587 -
Kündigung von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter genießen besonderen Kündigungsschutz. Sie können nur unter besonderen Umständen nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247609 -
Wiedereingliederungsteilzeit ist ab 1.7.2017 möglich
Damit Arbeitnehmern nach längerem Krankenstand die Rückkehr in die Arbeitswelt erleichtert wird, wird mit 1. Juli die Wiedereingliederungsteilzeit eingeführt. Was muss bei deren Abschluss beachtet werden und wie sieht es mit dem Kündigungsschutz aus?WEKA (bli) | News | 01.06.2017 | Dokument-ID: 919322 -
Kündigung von Präsenz- und Zivildienern
Präsenz- und Zivildienstpflichtige genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242585 -
Kündigung von Schwangeren – befristete Arbeitsverhältnisse
Dieser Beitrag behandelt den Kündigungsschutz befristet beschäftigter schwangerer Arbeitnehmerinnen durch Vertragsverlängerung bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots und dessen AusnahmenMaria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250822 -
Entlassung von Behinderten
Kein besonderer Entlassungsschutzes für Behinderte, jedoch unterliegen begünstigte Behinderte eine besonderen Kündigungsschutz und haben sie nach ungerechtfertigter Entlassung die Wahl, ob sie das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollenMaria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248147 -
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Mitglieder des Betriebsrates können nur dann wirksam gekündigt werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde. Eine Kündigung ohne gerichtliche Zustimmung ist unwirksam.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257692 -
Entlassung eines begünstigten Behinderten wegen Dienstunfähigkeit?
Der OGH setzte sich neulich mit der Frage auseinander, ob eine Entlassung eines begünstigten Behinderten wegen einer dauernden Dienstunfähigkeit möglich ist, ohne davor die Zustimmung des Behindertenausschusses einzuholen.WEKA (bli) | News | 03.05.2013 | Dokument-ID: 570876 -
Kündigung von älteren Arbeitnehmern
Als ältere Arbeitnehmer gelten in Österreich Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr. Sie sind vor Kündigungen durch § 105 Abs 3 ArbVG in besonderem Maß geschützt.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241137 -
Klage auf Zustimmung zur Kündigung einer schwangeren Dienstnehmerin
Beim vorliegenden Schriftsatzmuster handelt es sich um eine Klage auf Zustimmung zur Kündigung einer schwangeren Dienstnehmerin beim Arbeits- und Sozialgericht.Andrea Futterknecht | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 1188687
