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Pflegekarenz und Pflegeteilzeit
DEMOFür die Inanspruchnahme von Pflegekarenz und Pflegeteilzeit muss der Dienstnehmer bestimmte Voraussetzungen erfüllen.WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 585408 -
Elternteilzeit mit Rechtsanspruch
DEMOWann ein Rechtsanspruch auf Elternteilzeit besteht und weitere wichtige Informationen zu diesem Thema, erfahren Sie in diesem Fachbeitrag.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 251864 -
Mitbestimmungsrecht Betriebsrat
Kollektivverträge sind gem § 2 ArbVG schriftliche Vereinbarungen, die zwischen den kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmer andererseits abgeschlossen werden.Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128000 -
Klagslegitimation des Betriebsrates
In Arbeitsrechtssachen nach § 50 Abs 1 ASGG kommt dem Betriebsrat eine Klagslegitimation zu: er kann auf die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens von Rechten oder Rechtsverhältnissen klagen, wenn mindestens drei Arbeitnehmer betroffen sind.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 779158 -
Allgemeine Befugnisse des Betriebsrats
Nach dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) verfügt der Betriebsrat über einige allgemeine Befugnisse, etwa das Recht auf allgemeine Informationen.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 777458 -
Betriebsrat
Der Betriebsrat ist das geschäftsführende und vertretende Organ der Arbeitnehmerschaft. Es liegt in seinem Aufgabenbereich, die Interessen der Belegschaft in wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Belangen zu vertreten.Nicole Landsmann - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 293412 -
Unter welchen Voraussetzungen ist ein Betriebsrat zu errichten?
Die Errichtung eines BR setzt das Vorliegen eines Betriebes iSd ArbVG, in dem dauernd mindestens 5 in der BV stimmberechtigte AN beschäftigt werden, voraus. Bevor ein solcher gewählt wird, sind deshalb entsprechende Feststellungen zu machen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904682 -
Gehaltsreduktion bei Änderungskündigungen
Unter einer Änderungskündigung wird eine Kündigung verstanden, die im Regelfall ausgesprochen wird, damit sich der oder die Arbeitnehmer:in mit einer meist verschlechternden Änderung des Arbeitsvertrages einverstanden erklärt.Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128070 -
Mitwirkung bei Versetzungen
Wird ein Arbeitnehmer versetzt, so ist der Betriebsrat zu informieren. Geht diese Versetzung mit einer Verschlechterung von Entgelt oder Arbeitsbedingungn einher, so bedarf es der Zustimmung des Betriebsrates.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 777505 -
Zahl der Betriebsratsmitglieder
Nachstehend finden Sie eine tabellarische Übersicht über die pro Anzahl der AN in den Betriebsrat zu wählenden AN. Verfügt sowohl die Gruppe der Arbeiter als auch jene der Angestellten über mindestens 5 AN, so ist für jede davon ein BR zu wählen.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 904684 -
Mitwirkung in wirtschaftlichen Angelegenheiten
In wirtschaflichten Angelegenheiten kommen dem Betriebsrat jene Mitwirkungsrechte zu, die dieser Fachbeitrag erläutert.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 779144 -
Mitwirkung in sozialen Angelegenheiten
Dem Betriebsrat kommt in sozialen Angelegenheiten ein Mitwirkungsrecht zu. Auf die Mitwirkung in Angelegenheiten der betrieblichen Berufsausbildung und Schulung und die Mitwirkung an betrieblichen Wohlfahrtseinrichtungen wird hier näher eingegangen.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 777470 -
Mitwirkung bei der Auflösung von Dienstverhältnissen
Dem Betriebsrat kommen bei der Auflösung von Dienstverhältnissen unterschiedliche Mitwirkungsrechte zu (zB Kündigungsanfechtung, Mitwirkung bei der Entlassung).Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 777507 -
Mitwirkung in personellen Angelegenheiten
Dem Betriebsrat kommen bei personellen Angelegenheiten differenziert ausgestaltete Mitwirkungsrechte zu.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 777501 -
Mitwirkung bei der Einstellung von Arbeitnehmern und bei laufenden Dienstverhältnissen
Im Bezug auf die Einstellung von Arbeitnehmern sowie bei laufenden Dienstverhältnissen kommt dem Betriebsrat ein Mitwirkungsrecht zu. Näheres erfahren Sie im Beitrag.Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 777503 -
Kündigung – Betriebsratsverständigung
Gem § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von Betrieben mit Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsratsvorsitzenden des (jeweils zuständigen) Betriebsrats zu verständigen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241570 -
Entlassung von Betriebsratsmitgliedern
Mitglieder des Betriebsrates genießen besonderen Entlassungsschutz. Sie können nur dann wirksam entlassen werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 253118 -
Kündigungsverfahren und Kündigungsschutz
Kündigungsverfahren, die der Arbeitgeber einzuhalten hat (Massenkündigungen, Mitwirkung des Betriebsrates) und allgemeine Ausführungen zum Kündigungsschutz in Betrieben mit bzw ohne Betriebsrat umfasst dieser Fachbeitrag.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252852 -
Zeiterfassung
Dem Arbeitgeber ist durch das Gesetz die Pflicht zur Aufzeichnung und Kontrolle der Arbeitszeit auferlegt worden. Dabei ist keine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten, außer das ins Auge gefasste Kontrollsystem berührt die Menschenwürde.Petra Laback - Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 897048 -
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Mitglieder des Betriebsrates können nur dann wirksam gekündigt werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde. Eine Kündigung ohne gerichtliche Zustimmung ist unwirksam.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257692 -
Anfechtung von Entlassungen
Entlassungen können nur in Unternehmen, in denen ein Betriebsrat oder zumindest Betriebsratspflicht besteht, als unwirksam angefochten werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 255873 -
Formvorschriften
Gleitzeit ist zu vereinbaren. Je nachdem, ob im Betrieb ein Betriebsrat errichtet ist, geschieht dies durch Betriebsvereinbarung oder durch schriftliche Einzelvereinbarung.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896189 -
Von der Betriebsvereinbarung erfasster Personenkreis
Betriebsvereinbarungen können nur für vom Betriebsrat vertretene Arbeitnehmer (einschließlich Lehrlinge und Heimarbeiter) abgeschlossen werden.Robert Priewasser - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 772951 -
Betriebsvereinbarungen – ausgewählte Einzelfälle
Dieser Beitrag behandelt zahlreiche auch für den Betriebsrat wichtige Themen, wie zB Personalfragebögen, Kontrollmaßnahmen, Leistungsentlohnung uvm.Robert Priewasser - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 773031 -
Formvorschriften für Betriebsvereinbarungen
Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Formvorschriften (Schriftlichkeit, Kundmachung und die Übermittlung an die überbetriebliche Interessensvertretung) für eine Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber.Robert Priewasser - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 772963
