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Kündigungsverfahren und Kündigungsschutz
Kündigungsverfahren, die der Arbeitgeber einzuhalten hat (Massenkündigungen, Mitwirkung des Betriebsrates) und allgemeine Ausführungen zum Kündigungsschutz in Betrieben mit bzw ohne Betriebsrat umfasst dieser Fachbeitrag.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252852 -
Kündigung von Müttern und Vätern in Karenz
Mütter und unter gewissen Voraussetzungen auch Väter genießen Kündigungsschutz. Sie können nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - Gerald Gries | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242777 -
Kündigung von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter genießen besonderen Kündigungsschutz. Sie können nur unter besonderen Umständen nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247609 -
Kündigungs- und Entlassungsschutz bei Beschäftigung von Mitarbeitern mit Behinderung
Begünstigte Behinderte iSd BEinstG sind grundsätzlich österreichische Staatsbürger mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 %. Für sie gilt ein besonderer Kündigungsschutz, der in diesem Beitrag umfassend dargestellt wird.WEKA (red) - Johanna Mitterbauer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256755 -
Kündigung von Präsenz- und Zivildienern
Präsenz- und Zivildienstpflichtige genießen einen besonderen Kündigungsschutz. Sie dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242585 -
Wiedereingliederungsteilzeit
Die Wiedereingliederungsteilzeit dient der Erleichterung der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern nach länger andauernder Krankheit.WEKA (red) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 872159 -
Kündigung von Schwangeren – befristete Arbeitsverhältnisse
Dieser Beitrag behandelt den Kündigungsschutz befristet beschäftigter schwangerer Arbeitnehmerinnen durch Vertragsverlängerung bis zum Beginn des Beschäftigungsverbots und dessen AusnahmenMaria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250822 -
Entlassung von Behinderten
Kein besonderer Entlassungsschutzes für Behinderte, jedoch unterliegen begünstigte Behinderte eine besonderen Kündigungsschutz und haben sie nach ungerechtfertigter Entlassung die Wahl, ob sie das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollenMaria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248147 -
Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
Mitglieder des Betriebsrates können nur dann wirksam gekündigt werden, wenn vorher die Zustimmung des Gerichtes eingeholt wurde. Eine Kündigung ohne gerichtliche Zustimmung ist unwirksam.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257692 -
Kündigung von älteren Arbeitnehmern
Als ältere Arbeitnehmer gelten in Österreich Arbeitnehmer ab dem 50. Lebensjahr. Sie sind vor Kündigungen durch § 105 Abs 3 ArbVG in besonderem Maß geschützt.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241137 -
Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Durch Zeitablauf endet ein befristetes Arbeitsverhältnis automatisch. Für die Beendigung ist keine rechtsgestaltende Auflösungserklärung erforderlich.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252057 -
Arbeitsrechtliche Besonderheiten bei Elternteilzeitvereinbarungen
Während der Elternteilzeit besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieser beginnt grundsätzlich mit der Bekanntgabe der Elternteilzeitbeschäftigung, frühestens jedoch vier Monate vor Antritt der Elternteilzeit.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241900 -
Kündigung – Betriebsratsverständigung
Gem § 105 Abs 1 ArbVG hat der Betriebsinhaber von Betrieben mit Betriebsrat vor jeder Kündigung eines Arbeitnehmers den Betriebsratsvorsitzenden des (jeweils zuständigen) Betriebsrats zu verständigen.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241570 -
Kündigung von Hausgehilfen/innen und Hausangestellten
Besondere Kündigungsbestimmungen für Hausgehilf/innen und Hausangestellte sowie Sonderregelungen zum Mutterschutz für Hausgehilfinnen.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 257602 -
Gehaltsreduktion bei Änderungskündigungen
Unter einer Änderungskündigung wird eine Kündigung verstanden, die im Regelfall ausgesprochen wird, damit sich der oder die Arbeitnehmer:in mit einer meist verschlechternden Änderung des Arbeitsvertrages einverstanden erklärt.Magdalena Ferner - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1128070 -
Vereinbarte Elternteilzeit mit dem Dienstgeber
Elternteilzeit kann, wenn die Voraussetzungen für den gesetzlichen Anspruch nicht vorliegen, auch vereinbart werden. Dieser Beitrag behandelt ua die Möglichkeit der Regelung in einer Betriebsvereinbarung und das Verfahren bei Nichteinigung.WEKA (aga) - Cornelia Perzinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 260482 -
Besonders geschützte Gruppen
Die Frage nach einer Behinderung ist richtig zu beantworten, wenn diese einer dauernden Arbeitsunfähigkeit gleichzusetzen ist.Rosalinde Bliem | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246864 -
Kündigung bei Betriebsübergang
Geht ein Unternehmen, Betrieb oder ein Betriebsteil auf einen anderen Inhaber/in über, so tritt dieser Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244107 -
Insolvenz des Arbeitgebers
Die Insolvenz des Arbeitgebers wirft auch arbeitsrechtliche Fragestellungen auf. Dabei geht es nicht nur um die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1063605 -
Mitwirkung bei der Auflösung von Dienstverhältnissen
Dem Betriebsrat kommen bei der Auflösung von Dienstverhältnissen unterschiedliche Mitwirkungsrechte zu (zB Kündigungsanfechtung, Mitwirkung bei der Entlassung).Sylvia Unger - Anna Sophie Dalinger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 777507 -
Betreuungsteilzeit
Für Arbeitnehmer mit nicht nur vorübergehenden Betreuungspflichten gegenüber nahen Angehörigen besteht die Möglichkeit der Vereinbarung einer Betreungsteilzeit. Erfahren Sie hier Näheres über die Voraussetzungen.Melanie Haberer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896638 -
Freiwillige Abfertigungen und Abfindungen
Unter freiwilliger Abfertigung ist eine Einmalzahlung des Dienstgebers bei Beendigung eines Dienstverhältnisses zu verstehen. Es handelt sich dabei um über gesetzliche oder kollektivvertragliche Abfertigungen hinausgehende Zahlungen.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023559 -
Entlassung von Präsenz- und Zivildienern
Präsenz- und Zivildiener unterliegen einem besonderen Entlassungsschutz. Eine Entlassung ist ausschließlich mit gerichtlicher Zustimmung des ASG möglichMaria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 243052 -
Formerfordernisse bei einvernehmlicher Auflösung
Bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses geben Arbeitgeber und Arbeitnehmer übereinstimmende Willenserklärungen ab, wonach das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Termin aufgelöst sein soll.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246832 -
Gemeinsame Bestimmungen zur Elternteilzeit
Informieren Sie sich hier über die gesetzlichen Regelungen zum Anspruch auf Elternteilzeit, Bekanntgabefristen, welche Aspekte der Elternteilzeit schriftlich vereinbart werden müssen etc.WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 256847
