© WEKA Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at
Ihre Suche nach Betriebsrat lieferte 14 Ergebnisse.
-
Gleitzeiteinzelvereinbarung – ohne Betriebsrat
Gleitende Arbeitszeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen kann. Anbei finden Sie eine Vorlage für eine solche Vereinbarung.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 488390 -
Gleitzeitbetriebsvereinbarung
Ist im Betrieb ein Betriebsrat eingerichtet, so bedarf es zur Einführung eines Gleitzeitmodells einer Betriebsvereinbarung. Anbei finden Sie ein Muster einer solchen Vereinbarung mit zahlreichen praxisrelevanten Sonderregeln.Sylvia Unger | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 896863 -
Formvorschriften
Gleitzeit ist zu vereinbaren. Je nachdem, ob im Betrieb ein Betriebsrat errichtet ist, geschieht dies durch Betriebsvereinbarung oder durch schriftliche Einzelvereinbarung.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896189 -
Vier-Tage-Woche
Seit 1997 besteht die Möglichkeit, statt der üblichen 6- oder 5-Tage-Woche eine regelmäßige 4-Tage-Woche einzuführen.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1130756 -
Betriebsvereinbarung – Gleitzeit und 4-Tage-Woche
Vorlage für eine Betriebsvereinbarung über Gleitzeit mit Zulässigkeit einer 4-Tage-Woche (Regelungen zu Kernzeit, Gleitzeitrahmen ua).WEKA (red) | Muster | Vertragsmuster | Dokument-ID: 970233 -
Ruhepausen
Hier finden Sie einen Fachbeitrag zur Begriffsdefinition, Möglichkeiten der Verkürzung und besondere Arten der Ruhepause.Barbara Reichl-Bischoff - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896216 -
Abweichungsmöglichkeiten
Sowohl vom 8-Stunden-Normalarbeitszeittag als auch von der 40-Stunden-Normalarbeitszeitwoche darf unter bestimmten – im AZG normierten Voraussetzungen – abgewichen werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896148 -
Feiertagsruhe
An Feiertagen besteht ein Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 24 Stunden. Diesem Beitrag ist unter anderem auch eine Aufstellung der österreichischen Feiertage zu entnehmen.Barbara Reichl-Bischoff - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896220 -
Tägliche Ruhezeit, wöchentliche Ruhezeit
Dem Arbeitnehmer steht nach Beendigung der Tagesarbeitszeit eine unterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu, bei Jugendlichen 12 Stunden. Weiters besteht ein Anspruch auf eine wöchentliche ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden.Barbara Reichl-Bischoff - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896218 -
Normalarbeitszeit – Ausmaß, Lage und Änderungsmöglichkeiten
Dieses Dokument enthält umfassende Informationen zum erlaubten Ausmaß der täglichen/wöchentlichen Normalarbeitszeit, der Beurteilung von Dienstplänen uvm.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896145 -
Verlängerung der Normalarbeitszeit bei Arbeitsbereitschaft (§ 5 AZG)
Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann unter den Voraussetzungen des § 5 AZG bis auf 60 Stunden, die tägliche Normalarbeitszeit bis auf zwölf Stunden ausgedehnt werden.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896153 -
Rufbereitschaft
Rufbereitschaft für sich zählt nicht zur Arbeitszeit, sie muss jedoch ausdrücklich mit dem einzelnen Arbeitnehmer vereinbart werden. Weiters bestehen Restriktionen für das Ausmaß der Rufbereitschaft außerhalb der Arbeitszeit.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896209 -
Abrechnung bei Gleitzeitmodellen
Was ist bei Gleitzeitmodellen mit Zeitguthaben umzugehen? Wann liegen Überstunden vor? Diese Fragen werden in diesem Fachbeitrag anhand von Beispielen beantwortet.Magdalena Ferner - Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896421 -
Zwingende Mindestinhalte einer Gleitzeitvereinbarung
Dieser Fachbeitrag erörtert die nach § 4b Abs 3 AZG in einer Gleitzeitvereinbarung zwingend zu regelnden Umstände.Sylvia Unger | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896195