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Probezeit – Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während der Probezeit muss die Auflösungserklärung dem Vertragspartner zugehen. Die bloße Abmeldung von der zuständigen Gebietskrankenkasse kann ein Arbeitsverhältnis nicht beenden.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 763578 -
Entlassung von Behinderten
Kein besonderer Entlassungsschutzes für Behinderte, jedoch unterliegen begünstigte Behinderte eine besonderen Kündigungsschutz und haben sie nach ungerechtfertigter Entlassung die Wahl, ob sie das Arbeitsverhältnis fortsetzen wollenMaria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 248147 -
Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit
Durch die Abmeldung von der Gebietskrankenkasse kann ein Arbeitsverhältnis nicht beendet werden, daher ist für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während der Probezeit erforderlich, dass die Auflösungserklärung dem Vertragspartner zugeht.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247081 -
Befristetes Dienstverhältnis, Ende durch Zeitablauf
Ein befristetes Dienstverhältnis endet automatisch durch Zeitablauf ohne dass es einer Kündigung bedarf. Zu seiner Beendigung ist keine rechtsgestaltende Auflösungserklärung erforderlich.WEKA (red) | Muster | Korrespondenz | Dokument-ID: 827571 -
Kündigung von Schwangeren und Müttern
Schwangere und Mütter genießen besonderen Kündigungsschutz. Sie können nur unter besonderen Umständen nach vorheriger Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichts gekündigt werden.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247609 -
Kündigungsanfechtung – Sozialvergleich
Ein Beitrag zur Kündigungsanfechtung im speziellen den Sozialvergleich betreffend. Weder das Gericht noch ein allfälliger Sachverständiger können der gekündigten Person die Erstattung dieses Vorbringens abnehmen.Maria Brandstetter | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 241731 -
Kündigung bei Betriebsübergang
Geht ein Unternehmen, Betrieb oder ein Betriebsteil auf einen anderen Inhaber/in über, so tritt dieser Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein.Maria Brandstetter - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 244107 -
Motivkündigung
Ist eine Kündigung, die vom Arbeitsgeber aus einem vom Gesetzgeber verpönten Motiv ausgesprochen wird. Damit kann eine Kündigung vom Arbeitnehmer angefochten werden.Maria Brandstetter - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 250920 -
Kündigung – Grundlagen
Gesetzliche Regelungen über die Kündigung finden sich für Angestellte in § 20 AngG sowie für Arbeiter in § 77 GewO 1859.Johanna Mitterbauer - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 246576 -
Beendigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses
Durch Zeitablauf endet ein befristetes Arbeitsverhältnis automatisch. Für die Beendigung ist keine rechtsgestaltende Auflösungserklärung erforderlich.WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252057