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Zeiterfassung
Dem Arbeitgeber ist durch das Gesetz die Pflicht zur Aufzeichnung und Kontrolle der Arbeitszeit auferlegt worden. Dabei ist keine Zustimmung des Betriebsrats von Nöten, außer das ins Auge gefasste Kontrollsystem berührt die Menschenwürde.Petra Laback - Andreas Gerhartl | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 897048 -
Gleitzeit
Bei einer Gleitzeitvereinbarung kann der Arbeitnehmer, innerhalb eines vereinbarten zeitlichen Rahmens, Beginn und Ende seiner täglichen Normalarbeitszeit selbst bestimmen. Es bedarf dafür einer Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung.Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 914033 -
Ruhepausen
Hier finden Sie einen Fachbeitrag zur Begriffsdefinition, Möglichkeiten der Verkürzung und besondere Arten der Ruhepause.Barbara Reichl-Bischoff - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896216 -
Telearbeit
Das Telearbeitsgesetz trat am 01.01.2025 in Kraft und verwendet einheitlich den Begriff „Telearbeit“ anstatt des bisherigen „Homeoffice“.Sylvia Unger - Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 896807 -
Teilzeitbeschäftigung und Arbeitsrecht
Grundsätzlich ist ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer aus der Sicht des Dienstgebers arbeitsrechtlich genauso zu behandeln wie ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, die Rechtslage ist allerdings nicht in Bezug auf jeden Anspruch identisch.Petra Egger - WEKA (aga) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 242784