Allgemeine Pflichten der Arbeitgeber
Arbeitgeber sind verpflichtet, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in allen Bereichen, die die Arbeit betreffen, zu sorgen. Sollten zur Verwirklichung dieser Maßnahmen Kosten entstehen, muss darauf geachtet werden, dass diese keinesfalls zulasten der Arbeitnehmer gehen dürfen. Die Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, die zum Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit des Arbeitnehmers notwendig sind.
Zur Erreichung dieser Ziele haben sich die Arbeitgeber unter Berücksichtigung der bestehenden Gefahren über den neuesten Stand der Technik und die Erkenntnisse auf dem Gebiet der Arbeitsgestaltung entsprechend zu informieren.
Im Konkreten müssen Arbeitgeber durch geeignete Maßnahmen und Anweisungen ermöglichen, dass Arbeitnehmer bei ernster, unmittelbarer und nicht vermeidbarer Gefahr
- ihre Tätigkeit einstellen
- sich durch sofortiges Verlassen des Arbeitsplatzes in Sicherheit bringen und
- außer in begründeten Ausnahmenfällen ihre Arbeit nicht wieder aufnehmen, solange eine ernste und unmittelbare Gefahr besteht.
Außerdem sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, damit die Arbeitnehmer im Falle von Gefahr in der Lage sind, selbst die erforderlichen Maßnahmen zur Verringerung oder Beseitigung der Gefahr zu ergreifen, wenn sie die Vorgesetzten oder die sonst zuständigen Personen nicht erreichen. Der Arbeitgeber hat dabei die Kenntnisse der Arbeitnehmer und die ihnen zur Verfügung stehenden technischen Mittel zu berücksichtigen.
Bei Vorliegen unvermeidlicher Gefahrenquellen ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese als solche zu kennzeichnen.