Neu
Dokument-ID: 328238
2.6.3 Genehmigungsfreie Änderungen an Betriebsanlagen
§ 81 Abs 2 GewO enthält eine Aufzählung genehmigungsfreier Änderungen von gewerblichen Betriebsanlagen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Aufgrund spezifischer gewerberechtlicher Sonderbestimmungen erfordern nachstehende Maßnahmen keine gesonderte Änderungsgenehmigung (zT sind sie jedoch anzeigepflichtig):