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Dokument-ID: 1004984
6.3 Rahmenbedingungen der Datenverarbeitung und Rechte betroffener Personen
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Daten verarbeitet werden?
Wie bereits die Datenschutzrichtlinie geht die DSGVO vom Grundkonzept aus, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten unzulässig ist, außer es liegt einer der in Art 6 DSGVO abschließend aufgelisteten Rechtfertigungsgründe (Rechtsmäßigkeitstatbestand) vor. In Bezug auf „sensible“ Daten (siehe oben) sind hingegen ausschließlich die in Art 9 Abs 2 DSGVO aufgezählten Rechtsmäßigkeitstatbestände maßgeblich (vgl EuGH 4.7.2023, C-252/21, Meta Platforms ua).