Neu
Dokument-ID: 1033782
1.8 Betriebsvereinbarung – Arbeiten an Bildschirmgeräten
Zwischen der Geschäftsleitung und dem Betriebsrat der Firma … wird gem § 97 Abs 1 Z 8 und Z 9 Arbeitsverfassungsgesetz als Maßnahmen zur menschengerechten Arbeitsgestaltung sowie zum Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer folgende Betriebsvereinbarung abgeschlossen: