Neu
Dokument-ID: 1109959
17.3 Betriebsurlaub
Oftmals werden „Betriebsurlaube“ im Betrieb vom Arbeitgeber vorgegeben, ohne dass den Arbeitnehmern die Möglichkeit auf Mitgestaltung eingeräumt wird. Ein Urlaub bedarf aber grundsätzlich einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und jedem einzelnen Arbeitnehmer. Weder kann der Arbeitgeber einseitig Urlaub anordnen, noch kann der Arbeitnehmer Urlaub einseitig in Anspruch nehmen.