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Dokument-ID: 1282202
2.13.1 Was Unternehmen bei geringfügiger Beschäftigung ab 01.01.2027 beachten müssen
Mit 1. Jänner 2027 treten im Bereich der geringfügigen Beschäftigung durch das Budgetbegleitgesetz 2027–2028 wesentliche Änderungen in Kraft, die Arbeitgeber und deren Berater im Blick behalten sollten.