Schutzmaßnahmen für Anlagen und Arbeitsvorgänge – Überblick
Um Brände zu vermeiden, kommt dem Umgang mit brandgefährlichen Stoffen sowie brandgefährlichen Arbeitsverfahren und Anlagen eine entscheidende Rolle zu. Nicht immer ist aber auf den ersten Blick klar, welche Brandgefahren mit welchem Stoff bzw Arbeitsverfahren verbunden sein können. Daher besteht der erste wichtige Schritt darin, sich mit den möglichen Zündquellen und ihren Eigenschaften vertraut zu machen.
Manchmal besteht die Möglichkeit oder sogar die Verpflichtung, auf weniger brandgefährliche Stoffe bzw Arbeitsverfahren auszuweichen. Andernfalls sind andere Maßnahmen der Brandverhütung auszuwählen.
Am Beispiel des Abfalls bedeutet das, Abfälle (insbesondere brennbare bzw brandgefährliche) möglichst zu vermeiden, Stoffströme und Gefahrenpotenziale zu analysieren und – in Abstimmung mit den Einsatzkräften – die passenden brandverhütenden Maßnahmen zu ergreifen.
Brandgefährliche Tätigkeiten wie Schweißen, Flämmen, Löten, Brennschneiden, Schleifen etc („Feuer- und Heißarbeiten“) sind eine sehr maßgebliche Gefahrenquelle und Ursache von Brandereignissen. Dementsprechend wurden detaillierte Regelungen entwickelt, um den Fürsorgepflichten gemäß ArbeitnehmerInnenschutzgesetz nachzukommen. Die Brandvorbeugemaßnahmen bei den Arbeiten selbst sind in der TRVB 104 beschrieben. Vor der Durchführung solcher Tätigkeiten ist im Betrieb ein Freigabeverfahren durchzuführen, in der Regel durch den Brandschutzbeauftragten. Diese Freigabeverfahren sind in der TRVB 119 geregelt.
Eine weitere Quelle von Brandgefahren, die in jedem Betrieb anzutreffen ist, sind elektrische Anlagen. Die Elektroschutzverordnung 2012 enthält Bestimmungen für elektrische Anlagen und Betriebsmittel, um Stromunfälle auf ein Minimum zu reduzieren. Über die Bestimmungen der Elektroschutzverordnung hinausgehende Regeln der Technik (ÖVE/ÖNORMen), deren Einhaltung einen sicheren Umgang mit elektrischen Gefahren ermöglicht, sind ebenfalls zu berücksichtigen, um dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zu entsprechen.
Spezifische vorbeugende Brandschutzmaßnahmen, die ebenfalls in diesem Register beschrieben werden, gelten für spezialisierte Anlagen, wie
- Kläranlagen
- Kälteanlagen
- Abfallbehandlungsanlagen
- Batterieladestationen