Schutzmaßnahmen für Gebäude und Betriebsstätten – Überblick
Für die Brandverhütung in Bürogebäuden sind neben den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen (ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung, Landesgesetze) insbesondere die OIB-Richtlinien für die Errichtung und Ausstattung der Gebäude sowie die TRVB 116 für den betrieblichen Brandschutz zu beachten. Zu Letzteren zählen verschiedene brandvorbeugende Maßnahmen sowie personelle Vorkehrungen (Brandschutzbeauftragter, Brandschutzwarte, Interventionsdienst).
Die baulichen Brandschutzmaßnahmen in Bürogebäuden und anderen betrieblichen Gebäuden sind vor allem in den OIB-Richtlinien 2 „Brandschutz“ und 2.1 „Brandschutz bei Betriebsbauten“ geregelt, die – mitunter mit spezifischen Ergänzungen – von allen Bundesländern in Landesrecht übernommen wurden.
Da auf Baustellen besonders oft brandgefährliche Tätigkeiten durchgeführt werden, ist es besonders wichtig, dass bereits in der Bauphase die baulichen (zB Steigleitungen) und organisatorischen Maßnahmen für die Brandvorbeugung konsequent umgesetzt werden. Natürlich sind sie je nach Baufortschritt den Gegebenheiten anzupassen. Die relevante technische Richtlinie für den Brandschutz auf Baustellen ist die TRVB 149.
Mit spezifischen Herausforderungen ist der vorbeugende Brandschutz in Beherbergungsbetrieben konfrontiert. Dementsprechend ist eine Vielzahl von rechtlichen Bestimmungen und technischen Richtlinien zu beachten, vom europäischen Recht über Bundes- und Landesrecht bis zu den Technischen Richtlinien Vorbeugender Brandschutz (TRVB). Welche rechtlichen Vorgaben gelten, richtet sich auch nach der Größe (Bettenzahl) des Betriebes.