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Josef Drobits | Praxiswissen | Fachbeitrag

7.11.1 Brennbare Flüssigkeiten auf Baustellen nach VbF 2023 und FGV

Hinweis:

Seit dem 01.03.2023 gilt die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten 2023 (VbF 2023). Sie wurde mit BGBl II Nr 45/2023 verlautbart.

Am 04.06.2024 wurde mit BGBl II Nr 141/2024 eine Novelle der VbF 2023 verlautbart. Die Änderungen sind seit 01.07.2024 in Kraft.

Am 22.01.2026 wurde mit BGBl II Nr 15/2026 die Novelle der Flüssiggas-Verordnung verlautbart (FGV 2025). Sie tritt ab 01.07.2026 in Kraft. Der Beitrag spiegelt den Stand der FGV 2025.

Die VbF 2023 (Verordnung brennbare Flüssigkeiten) erfasst nun erstmalig auch die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten auf Baustellen. Da dies auch für die genehmigenden und kontrollierenden Behörden juristisches Neuland darstellt, wird dringend empfohlen, bereits im beratenden Vorfeld einer Baustelleneinrichtung den Kontakt mit allen zuständigen Behörden zu suchen.

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