Neu
Dokument-ID: 1249777
4. Hauptstück
Flüssiggas-Verordnung 2025 (FGV 2025)
4. Hauptstück
Prüfung von Flüssiggasanlagen
§ 37. Veranlassen von Prüfungen
Flüssiggasanlagen müssen entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden.