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Dokument-ID: 436679
1. Abschnitt
Steiermärkisches Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz (StFGPG)
1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Allgemeines
Dieses Gesetz gilt, sofern bundesgesetzliche Vorschriften nicht entgegenstehen, für die Feuerpolizei und die örtliche Gefahrenpolizei.