Wiener Garagengesetz 2008 (WGarG 2008)
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1. Teil § 1. - § 2.
Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen -
2. Teil § 3. - § 7.
Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen und kraftbetriebene Parkeinrichtungen-
1. Abschnitt § 3.
Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen – Allgemeines -
2. Abschnitt § 6. - § 7.
Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen – Bauliche Anforderungen
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3. Teil § 17. - § 20.
Betriebsvorschriften für Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen und kraftbetriebene Parkeinrichtungen-
1. Abschnitt § 17. - § 20.
Betriebsvorschriften für Anlagen zum Einstellen von Kraftfahrzeugen
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4. Teil § 26. - § 47.
Tankstellen-
1. Abschnitt § 26.
Allgemeines -
2. Abschnitt § 29. - § 38.
Bauliche Anforderungen, Technische Bestimmungen- § 29. Allgemeines
- § 30. Lagerung und Leitung von Kraftstoffen und Heizöl – Allgemeines
- § 31. Lagerung brennbarer Flüssigkeiten in unterirdischen Lagerbehältern
- § 32. Lagerung brennbarer Flüssigkeiten innerhalb von Gebäuden
- § 33. Oberirdische Lagerung brennbarer Flüssigkeiten außerhalb von Gebäuden
- § 34. Lagerräume für brennbare Flüssigkeiten
- § 35. Lagerbehälter für brennbare Flüssigkeiten
- § 36. Rohrleitungen, Absperreinrichtungen und Armaturen für brennbare Flüssigkeiten
- § 37. Füllstellen für brennbare Flüssigkeiten
- § 38. Zapfsäulen und Kleinzapfgeräte für brennbare Flüssigkeiten
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3. Abschnitt § 39. - § 47.
Betriebsbestimmungen- § 39. Pflichten des Betreibers oder der Betreiberin
- § 40. Untersagung des Betriebes
- § 41. Erstmalige Überprüfung
- § 42. Regelmäßige Überprüfungen
- § 43. Berechtigte zur Durchführung von Überprüfungen
- § 44. Prüfbescheinigung
- § 45. Behebung von Mängeln
- § 46. Befüllen von Lagerbehältern
- § 47. Betanken von Kraftfahrzeugen
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8. Teil § 62.
Behörden und Verfahren