3.7.1 Daten- und Kostenteilung
Übersicht zur Daten- und Kostenteilung
Gemäß der REACH-Verordnung ist die gemeinsame Nutzung von Prüfergebnissen, besonders, wenn zu deren Erstellung Versuche mit Wirbeltieren durchgeführt worden sind, verpflichtend. Damit soll die Notwendigkeit, neue Tierversuche durchführen zu müssen, möglichst klein gehalten werden. Für alle anderen fachlichen Angaben, Unterlagen und Ergebnisse von Versuchen, die im Registrierungsdossier anzuführen sind, ist eine gemeinsame Nutzung durch die Registranten möglich, aber nicht zwingend. Im Hinblick auf die EU-Wettbewerbsregelungen dürfen sensible Daten nicht ausgetauscht werden.