Neu
Dokument-ID: 1282061
3.1.8 Freigabeprozess
Eine Beauftragung darf erst erfolgen, wenn
- der geschäftliche Bedarf dokumentiert ist;
- die erforderliche Risikobewertung durchgeführt wurde;
- die erforderlichen Prüfungen abgeschlossen oder nachvollziehbar als unkritisch bewertet wurden;
- notwendige Fachfreigaben vorliegen;
- ein geeigneter Vertrag bzw eine schriftliche Bestellung vorliegt;
- die Zahlungs- und Bankdaten geprüft wurden;
- die Unterlagen in der vorgesehenen Ablage hinterlegt sind.