© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

DEMO
Neu Dokument-ID: 829416

Susanna Perl-Lippitsch | Muster | Schriftsatzmuster

Aufteilungsantrag (mit Rechnungslegungsbegehren, gemeinsame Kredite und voreheliche Schulden)

Antragsteller/in:

… [Name]
… [Adresse]

Vertreten durch:

… [Name]
Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
… [Adresse]

Antragsgegner/in:

… [Name]
… [Adresse]

Wegen:

Aufteilung gem §§ 81 ff EheG
Streitwert EUR …

2-fach
Beilagen

Aufteilungsantrag gem §§ 81 ff Ehegesetz

I. Allgemeines

Die zwischen den Streitteilen am … [Datum] vor dem Standesamt … [Name], zur Ehebuchnummer … [Nummer] geschlossene Ehe wurde mit hg rechtskräftigem Urteil vom … [Datum] zur GZ … [Nummer] aus dem gleichteiligen Verschulden der Streitteile geschieden. Der gegenständliche Antrag ist daher innerhalb der Frist des § 95 EheG gestellt.

Der letzte gemeinsame eheliche Wohnsitz war in …, sodass die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes gegeben ist.

Beweis:


Weitere Beweise und Anträge ausdrücklich vorbehalten

II. Aufteilungsstichtag

Die eheliche Lebensgemeinschaft wurde im … [Monat/Jahr] aufgelöst, da der/die Antragsteller/in zu diesem Zeitpunkt aus der Ehewohnung ausgezogen ist. Dieser Stichtag ist daher der Abrechnung zugrunde zu legen.

Eine Einigung mit der Antragsgegnerin über die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse war bisher nicht möglich, da der/die Antragsgegner/in nicht gewillt war, die der Aufteilung unterliegenden Vermögenswerte offenzulegen.

III. Aufteilungsmasse

1.

Die vormals eheliche Wohnung befindet sich in … [Adresse der Ehewohnung]. Es handelt sich dabei um eine Eigentumswohnung, die im Alleineigentum des/der Antragsgegners/-gegnerin steht.

Beweis:

Grundbuchsauzug betreffend die oben genannte Eigentumswohnung mit der … [Bezeichnung]
Weitere Beweise und Anträge ausdrücklich vorbehalten

2.

Der/Die Antragsgegner/in verfügt über folgende, auf seinem/ihren Namen lautende Vermögenswerte, welche während aufrechter Ehe angeschafft wurden und somit der Aufteilung unterliegen:

a) Versicherungen

bei der … [Name der Bank]:

Versicherungsart

Kontonummer

Wert

EUR …

Festgehalten werden muss, dass sämtliche Werte dem Wissenstand des/der Antragstellers/Antragstellerin entsprechen und diesbezüglich keinerlei Unterlagen von der/dem Antragsgegner/in vorgelegt wurden. Der Rückkaufswert wurde dem/der Antragsteller/in von dem/der Antragsgegener/in mitgeteilt, diesbezügliche Unterlagen wurden nicht vorgelegt. Laut Auskunft des/der Antragsgegners/Antragsgegnerin beträgt der anrechenbare Rückkaufswert EUR …

b) Ersparnisse

bei der … [Name der Bank]:

Sparform

Kontonummer

Wert per … [Datum Stichtag]

EUR …

c) Konto

bei der … [Name der Bank]:

Konto

Kontonummer

Wert per … [Datum Stichtag]

EUR …

d) Kraftfahrzeuge

Der Aufteilung unterliegen folgende Kraftfahrzeuge der Streitteile:

  • Marke VW Käfer, Baujahr 1952, Wert EUR 8.000,–
  • Marke BMW X1, Baujahr 2013, Wert EUR 28.000,–
  • Marke VW Polo, Baujahr 2006, Wert EUR 7.000,–

Aus der Aufteilung der genannten Kraftfahrzeuge beansprucht der/die Antragsteller/in den hälftigen Verkehrswert dieser Fahrzeuge.

Beweis:

Einzuholendes Sachverständigengutachten

e) Aufteilung des ehelichen Hausrates

Aus der vormals ehelichen Wohnung beansprucht der/die Antragsteller/in seine/ihre noch verbliebenen rein persönlichen Fahrnisse, sowie sämtliche von ihm/ihr allein bezahlten Einrichtungsgegenstände, welche die Wohnzimmereinrichtung und weiters die Küche umfassen.

Der/Die Antragsteller/in würde das gemalte Wandbild „Seeblick“ sowie den antiken Schrank, welcher sich gegenwärtig im Vorzimmer befindet, dem/der Antragsteller/in überlassen, insoweit das Einvernehmen in der Aufteilung, unter anderem im Hinblick auf den sonstigen ehelichen Hausrat, wie etwa Geschirr und Waschmaschine, herzustellen ist.

Zusammengefasst beträgt die Summe der vorhandenen Aktiva, anhand des Wissensstandes des/der Antragstellers/-stellerin EUR … [Summe].

f) Verbindlichkeiten

Variante 1:

Festgehalten wird, dass keine gemeinsamen Verbindlichkeiten der Streitteile bestehen.

Variante 2:

Girokonto der Streitteile bei der … [Bank, IBAN]:
Das Girokonto bei der … [Bank], bei welchem sowohl die Antragsgegnerin als auch der Antragsteller getrennt zeichnungsberechtigt waren, wies per … [Aufteilungsstichtag] einen Minussaldo in Höhe von … [Summe] auf.

Beweis:

PV
Noch vorzulegender Kontoauszug
Weitere Beweise und Vorbringen ausdrücklich vorbehalten

Kredite während aufrechter Ehe der Streitteile:

Kredit bei der … [Bank]:
Während aufrechter Ehe nahm der Antragsteller im … [Datum bzw Jahr] zur Finanzierung der/des … [Liegenschaft, ehelichen Gebrauchsvermögens] bei der … [Bank] eine Zwischenfinanzierung in Höhe von … [Summe] auf.

Dieser Kredit haftete per Aufteilungsstichtag … [Datum bzw Jahr] mit EUR … unberichtigt aus.

Beweis:

PV
Vorzulegende Kreditunterlagen
Weitere Beweise und Vorbringen ausdrücklich vorbehalten

Kredit bei der … [Bank]:
Im … [Jahr] nahm der Antragsteller einen Kredit bei der … [Bank] in Höhe von … [Summe] zur Finanzierung der Mietwohnung … [Adresse] auf, welche in weiterer Folge als Ehewohnung diente.

Bei dieser Wohnung handelte es sich um eine Mietwohnung. Der Antragsteller musste den Vormietern eine Ablöse für … [Gegenstände aufzählen] bezahlen oder der Antragsteller musste eine Maklerprovision in Höhe von … [Summe] zahlen. Der restliche Betrag wurde für die Einrichtung der Mietwohnung verwendet.

Am … [Datum] haftete der Kredit per Aufteilungsstichtag mit … [Summe] unberichtigt aus.

Beweis:

PV
Vorzulegende Kreditunterlagen
Weitere Beweise und Vorbringen ausdrücklich vorbehalten

Zum Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft im … [Jahr] haftete aus diesen Krediten … [bei den Banken] sohin ein Gesamtbetrag in Höhe … [Summe] unberichtigt aus.

An vorehelichen Schulden entfallen aus diesem Betrag rund … [EUR], die restlichen Schulden aus diesen Kreditverhältnissen in der Höhe von … [EUR], stehen mit dem ehelichen Gebrauchsvermögen und den ehelichen Ersparnissen in einem inneren Zusammenhang und hängen mit dem ehelichen Lebensaufwand der Streitteile zusammen.

Die Antragsgegnerin hat daher die Hälfte der zum Zeitpunkt der Aufhebung im … [Jahr] bestehenden ehelichen Verbindlichkeiten zu tragen.

IV.

Die Streitteile haben im Zuge des Scheidungsverfahrens auch Vergleichsgespräche bzw Korrespondenz bezüglich einer einvernehmlichen Scheidung geführt.

Der/Die Antragsteller/in hat den/die Antragsgegner/in durch seine Rechtsvertreterin ersucht, entsprechende Kontoauszüge/Rückkaufswerte/Unterlagen der oben genannten Vermögenswerte zu übermitteln, da die ihm vorliegenden Unterlagen großteils veraltet/unvollständig waren.

Diesem Ersuchen ist der/die Antragsgegner/in nicht vollständig nachgekommen, sondern hat nur teilweise Auskünfte erteilt/keine Unterlagen vorgelegt/behauptet, der Großteil der Vermögenswerte unterliege aus diversen nicht näher nachvollziehbaren Gründen nicht der Aufteilung.

Für den Fall, dass der/die Antragsgegner/in auch im gegenständlichen Verfahren keine Unterlagen zu den unter Punkt III. angeführten Vermögenswerten vorlegt, behält sich der/die Antragsteller/in ausdrücklich den Antrag vor, dem/der Antragsgegner/in aufzutragen, zu den aufgezählten Vermögenswerte die Rückkaufswerte/Konto/Sparbuchauszüge und dergleichen vorzulegen.

Weiters wird ausdrücklich der Antrag, dem/der Antragsgegner/in sollte ein Auftrag zur eidlichen Vermögensbekanntgabe erteilt werden, vorbehalten.

Beweis:


Weitere Beweise und Anträge ausdrücklich vorbehalten

Der Wert der oben angeführten Vermögensbestandteile beträgt sohin gesamt … [Summe], mit welchem der Antragsteller den Streitgegenstand des Aufteilungsverfahrens bewertet.

Der/Die Antragsteller/in stellt aufgrund dieser Umstände und mangels Einigung in Güte nachstehenden

Antrag

Das Bezirksgericht … [Name] möge gem der §§ 81 ff EheG die Aufteilung in der Art und Weise vornehmen, das Liegenschaftsvermögen sowie die ehelichen Ersparnisse/das eheliche Gebrauchsvermögen im Verhältnis 1:1 aufzuteilen, wobei folgender Aufteilungsvorschlag erstattet wird:

  1. Dem/Der Antragsgegner/in verbleibt die eheliche Liegenschaft im Ausmaß der ihm/ihr gehörigen … Anteile … [Bezeichnung], mit der Liegenschaftsadresse … [Adresse].
  2. Der/Die Antragsgegner/in wird verpflichtet, dem/der Antragsteller/in eine angemessene Ausgleichszahlung für die Aufgabe des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse zu leisten, welche sich auf Basis 50:50 der vorhandenen Vermögenswerte errechnet.
  3. Dem/Der Antragsgegner/in möge der Ersatz der gesamten Kosten des gegenständlichen Verfahrens zu Handen des/der Rechtsvertreters/-vertreterin des/der Antragsteller/in binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution auferlegt werden.

Ausdrücklich hält der/die Antragsteller/in fest, dass eine umfassende Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse beantragt wird und er/sie sich im Sinne der Judikatur zu § 95 EheG vorbehält, im Hinblick auf die realen Ergebnisse des Aufteilungsverfahrens auch erst in einem späteren Verfahrensstadium sein/ihr Begehren auszudehnen, zu präzisieren oder zu modifizieren.

V. Antrag auf Rechnungslegung

Der/Die Antragsteller/in stellt daher weiter den

Antrag

dem/der Antragsteller/in aufzutragen, dahingehend Rechnung zu legen,

  1. über die von ihm/ihr bei der Bank … [Bezeichnung] unterhaltenen (Spar-)Konten,
  2. über den Wert seiner/ihrer Beteiligungen … [Bezeichnung] und seines/ihres sonstigen Aktivvermögens.


[Name des/der Antragstellers/Antragstellerin]

Kostenverzeichnis:

Bemessungsgrundlage

EUR

Antrag nach TP 3A

EUR

50 % ES

EUR

ERV

EUR

Summe

EUR

20 % USt

EUR

PG

EUR

320,00

Gesamt

EUR

Anmerkungen:

Die §§ 81 ff EheG normieren keinen Antrag auf Rechnungslegung, sondern nur einen Anspruch auf Aufteilung. Im Aufteilungsverfahren ist jedoch die Anwendung des Art XLII Abs 1 Fall 2 EGZPO zulässig, wobei es sich bei dem darauf gestützten Antrag nicht um einen bloßen Erkundungsbeweis handeln darf.

Vorbringen zu Antrag auf Auskunftsanspruch:

Art XLII Abs 1 EGZPO findet im Aufteilungsverfahren unter der Voraussetzung, dass Vermögen verheimlicht oder verschwiegen wird, Anwendung.

Dem Antragsteller ist das genaue Einkommen bzw während der Ehe erwirtschaftete Vermögen nicht bekannt.

Die Antragsgegnerin verweigerte dem Antragsteller bereits während aufrechter Ehe ausdrücklich die Auskunft über das konkrete Familieneinkommen und Familienvermögen und ergibt sich darüber hinaus aus dem Umstand …, dass sie eheliche Ersparnisse einseitig verringert hat und darüber hinaus versucht, eheliches Vermögen zu verheimlichen. Es ist sohin nicht nur zu befürchten, sondern anzunehmen, dass die Antragsgegnerin Vermögenswerte der nachehelichen Aufteilung im Zeitraum zwischen Aufteilungsstichtag … und zwei Jahre zuvor ohne Zustimmung des Antragstellers entzogen und in einer Weise verringert hat, die der Gestaltung der Lebensverhältnisse der Ehegatten während der ehelichen Lebensgemeinschaft widerspricht, weshalb diese Werte des Fehlenden gem § 91 Abs 1 EheG in die Aufteilung einzubeziehen sind.

Diese Befürchtung ergibt sich auch aus dem Umstand, dass sie dem Antragsteller trotz mehrfacher Nachfrage hinsichtlich ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse, insbesondere ihrer Ersparnisse, stets im Unklaren ließ.

Bis heute hat die Antragsgegnerin das genaue Einkommen nicht offengelegt. Die Antragsgegnerin war und ist sohin offenkundig nicht bereit, über ihre tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse vollständig und lückenlos Aufklärung zu leisten, weshalb sich der Antragsteller in Ungewissheit über das vermögensmäßige Ergebnis befindet und zur gegenständlichen Antragstellung gezwungen ist.