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Dokument-ID: 1005558
1.7.7 Auswirkungen hinsichtlich d Aufteilung im Fall d „Aufgehens“ einer Lebensgemeinschaft in Ehe/eingetragene Partnerschaft
Auf die während der faktischen Lebensgemeinschaft angeschafften und dem Gebrauch der Lebensgefährten dienenden Sachen dürfen nicht die gleichen Grundsätze angewendet werden wie auf Sachen, die während einer ehelichen Gemeinschaft von den Ehegatten angeschafft wurden (2 Ob 644/86, EF 51.708).