10.3.6 Psychische Belastungen
Information/Unterweisung
| Trifft zu | Trifft nicht zu |
Die Unterweisung der Arbeitnehmer:innen über Sicherheit und Gesundheitsschutz ist gut organisiert. |
|
|
Die Unterweisung findet in regelmäßigen Abständen während der Arbeitszeit statt. Sie ermöglicht den Arbeitnehmer:innen ihre Gesundheitsinteressen in der Arbeit bzw am Arbeitsplatz wahrzunehmen. Arbeitsplatzgestaltung, der Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen, der Nichtraucherschutz und die Erholungsfunktion der Pausen sind wichtige Inhalte der Unterweisung. |
|
|
Für die Tätigkeit erforderliche Unterlagen sind für die Arbeitnehmer:innen leicht greifbar. Eine Dreiteilung der Handbücher für den Benutzer von EDV-Systemen wird empfohlen:
|
|
|
Die Arbeitnehmer:innen wissen über die ergonomischen Anforderungen an Büro- bzw Bildschirmarbeitsplätzen Bescheid. Dabei ist auf die Kenntnis der Abstimmung der Arbeitsplatzelemente auf die Arbeitnehmer:innen zu achten (richtiges Sitzen, Anforderungen an die Augen). |
|
|
Die Arbeitnehmer:innen kennen ihre Rechte in Bezug auf Bildschirmarbeit. Die ArbeitnehmerInnen sind informiert,
|
|
|
Die Arbeitnehmer:innen kennen die für Büro- bzw Bildschirmarbeit charakteristischen Gesundheitsgefährdungen. Das sind vor allem Erkrankungen des Bewegungs- und Stützapparates, Augenbeschwerden, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, psychische und psychosomatische Beschwerden. |
|
|
Die Arbeitnehmer:innen kennen die für Büroarbeitsplätze charakteristischen Unfallgefahren. |
|
|