© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

DEMO
Neu Dokument-ID: 1125204

Andrea Futterknecht | Muster | Firmenbuchantrag

Eintragung eines Inhaberwechsels bei einem Einzelunternehmen im Erbweg

per WebERV

Landes- als Handelsgericht Krems
Firmenbuch
Südtirolerplatz 3
3500 Krems

FN 77777m

Einschreiter:

  1. Martha Muster, geb 01.02.1960
    Exempelstraße 1, 3500 Krems
    als Erbin nach Martin Muster
  2. Max Muster, geb 12.12.1990
    Exempelstraße 1, 3500 Krems
    als Erbe nach Martin Muster
    und Inhaber des Einzelunternehmens

Zu Handen:

RA Dr. Gustav Wichtig
Geschäftstraße 1, 3500 Krems
Code R123456, DVR 654321 (Vollmacht erteilt)

Antrag auf Eintragung eines Inhaberwechsels

1-fach
2 Beilagen

 

Sachverhalt

Im Firmenbuch des Landesgerichtes Krems ist zu FN 77777m das Einzelunternehmen Martin Muster Schneiderei eU eingetragen. Der bisherige Inhaber Martin Muster ist am 11.06.2022 verstorben.

Mit Einantwortungsbeschluss des Bezirksgerichtes Krems vom 11.11.2022 wurde der Nachlass des Verstorbenen je zur Hälfte der Witwe Martha Muster, geb 01.02.1960 und dem Sohn Max Muster, geb 12.12.1990 eingeantwortet.

Im Erbteilungsübereinkommen haben sich die Erben dahingehend geeinigt, dass das eingetragene Einzelunternehmen „Martin Muster Schneiderei eU“ vom erblichen Sohn Max Muster, geb 12.12.1990 allein fortgeführt wird, und zwar unter Beibehaltung des bisherigen Firmenwortlautes.

Unter Vorlage

  • des Einantwortungsbeschlusses vom 11.11.2022, rechtskräftig seit 01.12.2022
  • einer beglaubigten Musterzeichnungserklärung von Max Muster

stellen die Einschreiter den

Prüfziffer: ###9F3CED71C17708C4B62CFB0CB77F48D2###

Antrag

zu FN 77777m – Martin Muster Schneiderei eU

auf Bewilligung folgender Eintragung im Firmenbuch:

INHABER/IN

A #

Martin Muster, geb 01.01.1950
Funktion gelöscht

001

Max Muster, geb 12.12.1990
eingetragen

PERSONEN

001

Max Muster, geb 12.12.1990
Exempelstraße 1
3500 Krems an der Donau

…, am …

…
Martha Muster

…
Max Muster

Anmerkungen:

1

Die Eingabeschritte für das vorliegende Firmenbuchgesuch in der jeweiligen ERV-Maske (Software: Advokat) sind die folgenden:

Reiter: Stammdaten

Schriftsatzart: Firmenbucheintragung strukturiert (Auswahl)
Art: Begehren Einzelunternehmen

Reiter: Firmenbuch

Begehren: Änderungsantrag
Firmenbuchauszug (zuvor erstellten Firmenbuchauszug mit historischen Daten [!] nun importieren)
Antrag bearbeiten

Reiter: Personen

+Person (neu)
Person (001)*
Vorname*: Max
Nachname*: Muster
Geburtsdatum*: 12.12.1990

Adresse*:
Straße*: Exempelstraße
Hausnummer*: 3
Staat*: AUT-Österreich
PLZ + Ort*: 3500 – Krems an der Donau

Reiter: Funktionen

Inhaber
Person (A): Martin Muster, geb 01.01.1950, Exempelstraße 3, 3500 Krems an der Donau (Auswahl)
Funktion löschen: Ja

+ Person (neu):
Person*: Max Muster, geb 12.12.1990, Exempelstraße 3, 3500 Krems an der Donau (Auswahl)

2

Nach Erledigung dieser Punkte ist unter „Firmenbuchdaten bearbeiten und prüfen“ „Antrag prüfen“ anzuklicken. Die Eingaben werden dadurch zum Zweck einer Vorprüfung und Erhalt der Prüfsumme an das Bundesrechenzentrum übermittelt. Auf fehlende Daten wird in diesem Schritt hingewiesen.

3

Wird eine Prüfsumme bekanntgegeben, kann der Antragstext in ein Word-Dokument kopiert werden. Inhaltliche Veränderungen dürfen ab diesem Moment nicht mehr vorgenommen werden. Sind Änderungen notwendig, hat eine erneute Prüfung zu erfolgen und es ist die neue Prüfsumme mit dem geänderten Antragstext in das Word Dokument zu übernehmen.

4

Den Papier-Firmenbuchantrag hat der/die Inhaber/in (und in diesem Fall die Miterbin) beglaubigt zu unterzeichnen; danach ist das Dokument in Archivium oder cyberDOC einzustellen und unter dem Reiter Anlagen die entsprechenden Daten in der elektronischen Firmenbucheingabe einzugeben.

5

Wer ein bestehendes Unternehmen unter Lebenden oder von Todes wegen erwirbt, darf für das Unternehmen die bisherige Firma, auch wenn sie den Namen des bisherigen Unternehmers enthält, mit oder ohne Beifügung eines das Nachfolgeverhältnis andeutenden Zusatzes fortführen, wenn der bisherige Unternehmer oder dessen Erben in die Fortführung der Firma ausdrücklich einwilligen. Die Führung eines Nachfolgerzusatzes (zB „Nfg“) ist nicht erforderlich.