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Neu Dokument-ID: 1150179

Milka Milicic - Carla Zimmermann-Gassner | Muster | Beschluss

Einrichtung des Aufsichtsrats (Beschluss)

Beschluss

Die Muster Holding GmbH, FN 234567y, fasst hiermit als alleinige Gesellschafterin der im Firmenbuch des Handelsgerichts Musterstadt zu FN 123456x eingetragenen Muster FlexKapG mit dem Sitz in Musterstadt, nachstehende

Beschlüsse:

  1. Es wird ein Aufsichtsrat für die Muster FlexKapG eingerichtet.
  2. Als Mitglieder des Aufsichtsrats der Muster FlexKapG werden bestellt:
    • Max Mustermann, geb 01.02.1976
    • Maria Musterfrau, geb 12.08.1983
    • Mario Müller, geb 08.08.1988
       
  3. Die Funktionsperiode des gewählten Aufsichtsrats endet mit Beendigung der Generalversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2027 beschließt.

Musterstadt, am 30.06.2024

…
Martina Mayer
(als Geschäftsführerin der Muster Holding GmbH)

Anmerkungen:

1

Gem § 6 FlexKapGG muss neben den in § 29 Abs 1 GmbHG geregelten Fällen ein Aufsichtsrat auch dann bestellt werden, wenn die Gesellschaft zumindest eine mittelgroße Kapitalgesellschaft iSd § 221 Abs 2 und 4 UGB ist.

2

Gem § 30 GmbHG besteht der Aufsichtsrat aus mindestens 3 Mitgliedern.

3

Gem § 30b Abs 2 GmbHG endet die Funktionsperiode jedes Aufsichtsratsmitglieds spätestens mit der Generalversammlung, welche über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde, nicht mitgerechnet. Die Funktionsperiode dauert daher maximal ca 5 Jahre. Eine Wiederwahl ist zulässig. • [Fußnote: R. Winkler in Foglar-Deinhardstein/Aburumieh/Hoffenscher-Summer, GmbHG, 1. Auflage, zu § 30b, Rz 19.]