3.1 Vereinbarung einer Probezeit
Das Arbeitsverhältnis beginnt am TT.MM.JJJJ.
Es wird eine Probezeit von einem Monat vereinbart. Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis sowohl vom Dienstgeber als auch vom Dienstnehmer ohne Angaben von Gründen und ohne Einhaltung eines Termins oder einer Frist beendet werden. Der Probemonat endet am TT.MM.JJJJ. • [Fußnote: Ein Dienstverhältnis zur Probe endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es dazu einer gesonderten Erklärung bedarf. Das Dienstverhältnis kann jedoch im Einvernehmen oder einseitig aus wichtigem Grund beendet werden.]